Lungenkrebs

03. Juli 2024

Präventive CT-Untersuchung für starke Raucher*innen

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz hat eine Verordnung erlassen, wonach sich künftig starke Raucherinnen und Raucher im Alter von 50 bis einschließlich 75 Jahren einer Lungenkrebsfrüherkennung mittels einer Niedrigdosis-Computertomographie (CT) unterziehen dürfen. Bislang waren derartige Untersuchungen an gesunden Menschen, die keine Krankheitssymptome aufweisen und bei denen kein konkreter Krankheitsverdacht besteht, wegen der strahlenbedingten Risiken verboten. Mittlerweile ist durch Studien belegt, dass der Nutzen einer systematischen Früherkennungsuntersuchung mit moderner Niedrigdosis-CT für bestimmte Personengruppen die strahlenbedingten Risiken überwiegt. Zu diesem Ergebnis kam das Bundesamt für Strahlenschutz in seiner umfassenden wissenschaftlichen Bewertung.

Die Verordnung tritt am 1. Juli 2024 in Kraft, so dass die nötigen Vorbereitungen zur Umsetzung der Verordnung erfolgen können.

Eine Kosten-Übernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung ist jedoch erst nach einem entsprechenden Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) möglich.



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