Apotheke
17. Juli 2022
Für die „erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation“ erhalten Apotheker 90.- € Honorar.
Für die „erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation“
(Medikationsanalyse) gibt es demnach – übereinstimmend mit dem
DAZ-Bericht vom gestrigen Donnerstag – 90 Euro netto. Anspruch haben
Patientinnen und Patienten mit mindestens fünf Medikamenten in
Daueranwendung.
Erklären Apotheken Menschen ab einem Alter von sechs Jahren, die ein
Inhalativum verordnet bekommen, die korrekte Anwendung, erhalten sie
dafür 20 Euro netto.
Die standardisierte Risikoerfassung bei Hypertonikern, denen der Arzt oder die Ärztin mindestens einen Blutdrucksenker verschrieben hat, bringt 11,20 Euro netto.
Für die pharmazeutische Betreuung bei oraler Tumortherapie oder nach Organtransplantation sind 90 + 17,55 Euro netto vorgesehen.
Wichtig: Für die zwei Spezialleistungen der Kassen sowie die
Medikationsanalyse sind laut ABDA-Leistungsbeschreibung besondere
Fortbildungen nötig.
Dienstleistung | Wer hat Anspruch? | Wer führt durch? | Vergütung |
---|---|---|---|
Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation | Patient*innen mit mindestens 5 Arzneimitteln in Dauertherapie | Apotheker*innen mit entsprechender Fortbildung | 90 Euro netto |
Pharmazeutische Betreuung von Organtransplantierten | Patient*innen nach Organtransplantation | Apotheker*innen mit entsprechender Fortbildung | 90 + 17,55 Euro netto |
Pharmazeutische Betreuung bei oraler Antitumortherapie | Patient*innen, die orale Antitumortherapeutika einnehmen | Apotheker*innen mit entsprechender Fortbildung | 90 + 17,55 Euro netto |
Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck | Patient*innen mit Bluthochdruck und Verordnung eines Antihypertensivums | Pharmazeutisches Personal der Apotheke | 11,20 Euro netto |
Standardisierte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung und Üben der Inhalationstechnik | Patient*innen ab 6 Jahren, die Inhalativa verordnet bekommen | Pharmazeutisches Personal der Apotheke | 20 Euro netto. |