COVID-19

18. August 2022

Hausärzt*innen dürfen Paxlovid abgeben. Die Honorargestaltung ist interessant.

Bis zu fünf Packungen Paxlovid dürfen Hausärzt*innen in der Praxis vorrätig haben und ggf. direkt an Patient*innen abgeben. Interessant ist hier die Honorargestaltung:

Für den Aufwand erhalten Ärzt*innen eine Vergütung von 15.- Euro pro abgegebener Packung, während Apotheken für den gleichen Aufwand ein Honorar von 30.- Euro pro Packung plus Umsatzsteuer plus ggf. 8 Euro für den Botendienst erhalten.

Vermutlich wurde bei dem geringeren Honorar für die gleiche Leistung der Ärzt*innen berücksichtigt, dass die Apotheke für die Abgabe des Arzneimittels an die Praxen bereits eine Vergütung von 15.- Euro pro Packung erhält.


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