RSV
09. Oktober 2024
Erwachsene ab 75 Jahre haben Anspruch auf eine Impfung gegen das Respiratorische Synzytial-Virus – kurz RSV. Personen mit schweren Grunderkrankungen sowie Pflegeheimbewohner können sich bereits ab einem Alter von 60 Jahren impfen lassen. Der Beschluss zur Aufnahme der RSV-Impfung in die Schutzimpfungs-Richtlinie ist am 27. September in Kraft getreten.
In Anlage 2 des G-BA Beschlusses ist für die Standardimpfung die Dokumentationsziffer 89137 und für die Indikationsimpfung die Dokumentationsziffer 89138 vorgesehen.
Der neben Abrysvo® oder Arexvy ebenfalls zugelassene mRNA-Impfstoff gegen RSV von Moderna (mResvia) ist laut der kassenärztlichen Bundesvereinigung allerdings noch nicht zulasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnungsfähig.
Die RSV-Impfung für Senioren kann gleichzeitig mit der saisonalen Influenza-Impfung verabreicht werden.
Empfehlungen der STIKO
Diese Erwachsene sollten sich gegen das RS-Virus impfen lassen:
- Personen ab 75 Jahren (Standardimpfung)
- Personen zwischen 60 und 74 Jahren, die an einer schweren Form einer Grunderkrankung leiden und/oder in einer Pflegeeinrichtung leben (Indikationsimpfung)
Hierbei weist die STIKO darauf hin, dass leichte oder unkomplizierte beziehungsweise medikamentös gut kontrollierte Formen der chronischen Erkrankungen nach jetzigem Wissensstand nicht mit einem deutlich erhöhten Risiko für einen schweren RSV-Krankheitsverlauf einhergehen.
Die individuelle Entscheidung zur Indikationsimpfung ab 60 Jahren sollte unter Berücksichtigung folgender Aspekte getroffen werden:
- Schwere Grunderkrankung und gegebenenfalls deren klinische Relevanz unter medikamentöser Einstellung
- Vorliegen einer schweren Immundefizienz
- Fragliche Schutzdauer nach Impfung sowie unklare Boosterfähigkeit nach Auffrischimpfung, mögliche Nebenwirkungen der RSV-Impfung