Lipidsenker

08. März 2025

Bei HIV auch bei weniger als 10% Ereignisrisiko/10 Jahre

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Vorgaben zur Verordnung von Lipidsenkern erleichtert. Generell gilt ein Risiko von 10 % Ereignisrate/10 Jahre auf der Basis der zur Verfügung, bei unter 10 % Ereignisrate/10 Jahre bei Vorliegen folgender risikoverstärkender Erkrankungen:

  • Autoimmunerkrankungen wie systemischer Lupus erythematodes oder systemische Entzündungserkrankungen mit vergleichbarem kardiovaskulärem Risiko,
  • HIV-Infektion oder
  • Schizophrenie, bipolare Störungen und Psychosen mit vergleichbarem kardiovaskulärem Risiko“



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