HIV-Meldungen
durch die behandelnden Ärzte/Einsender
Wir brauchen Ihre
Unterstützung bei der Datenerhebung!
Die Daten, die aus der HIV-Meldepflicht resultieren, stellen das wichtigste Instrument zur Beurteilung der HIV-Epidemie in Deutschland dar. Das Fehlen wichtiger Angaben generiert Probleme. Insbesondere das Erkennen von Erst- oder Doppelmeldungen gestaltet sich, ohne die Übermittlung relevanter Informationen, als sehr schwierig. Bei einem erheblichen Teil der Meldungen fehlen beispielsweise wichtige Angaben zum Infektionszeitpunkt, d. h. zum Status der Infektion. Von zentraler Bedeutung für die epidemiologische Bewertung ist, ob es sich bei der aktuell übermittelten Meldung um eine Erstdiagnose, also eine HIV-Neuinfektion, oder um eine Doppel- oder Mehrfachmeldung handelt (war die HIV-Infektion bereits bekannt bzw. gemeldet?). Diese fehlenden Daten können dazu führen, dass das Ausmaß der HIV-Epidemie in Deutschland möglicherweise unterschätzt wird! Deshalb bitten wir Sie um Ihre Unterstützung bei der Verbesserung der Datenqualität.
Zur HIV-Meldung ist nach dem Infektionsschutzgesetz (§7 Abs. 3 IfSG) der Laborarzt verpflichtet. Der einsendende Arzt, in der Regel der behandelnde Arzt, hat den Meldepflichtigen – insbesondere bei der Erhebung der Angaben zum wahrscheinlichen Infektionsweg bzw. Infektionsrisiko, zum Land, in dem die Infektion wahrscheinlich erworben wurde und zur fallbezogenen Verschlüsselung – zu unterstützen (§10 Abs. 1 IfSG).
Um diese Unterstützung durch den behandelnden Arzt zu ermöglichen, wird die Meldung auf einem Durchschlagbogen durchgeführt. Der Durchschlag des Meldebogens, der alle Angaben des Labors enthält, soll vom behandelnden Arzt ergänzt und an das Robert Koch-Institut zurück geschickt werden. (Wenn Sie von Ihrem Labor keinen gelben Durchschlagbogen erhalten, fordern Sie diesen bitte an!)
Zeitaufwand verringern
Das Robert Koch-Institut erhält im Rahmen der HIV-Meldepflicht in jedem Jahr ca. 6.000 Berichte aus Laboratorien; ca. zwei Drittel davon werden von Berichten aus Arztpraxen, Krankenhäusern und Beratungsstellen ergänzt. Diese ergänzenden Arztmeldungen gehen leider in sehr unterschiedlicher Datenqualität im RKI ein und machen daher oftmals eine Reihe von telefonischen Nachfragen notwendig. Da diese Recherchen – sowohl im RKI als auch beim Einsender – sehr personal- und zeitintensiv sind, wurde in der Vergangenheit wiederholt versucht, mit Verbesserungen des Erhebungsbogens den Zeitaufwand auf beiden Seiten zu verringern. Mit diesem Appell wollen wir um mehr Verständnis für die Bedeutung dieser ergänzenden aber unverzichtbar wichtigen Daten werben und nachdrücklich um IHRE Unterstützung bitten.
Jede Angabe ist wesentlich
Der Meldebogen enthält nur sehr wenige, aber bedeutsame Angaben. Jede einzelne davon ist – auch zur Erkennung von Mehrfachmeldungen ein und derselben Person – wichtig!
Der wichtigste Marker zur Erkennung von Mehrfachmeldungen ist sicherlich eine – die Anonymität wahrende – fallbezogene Verschlüsselung (1), (die einzelnen Schritte zur Verschlüsselung (§10 Abs 2 IfSG) sind auf dem Bogen erklärt (2)).
Bei der Angabe des Geburtsdatums wird aus Gründen des Datenschutzes auf den GeburtsTAG verzichtet; jedoch ist die Angabe des Geburtsmonats neben dem Geburtsjahr zum Ausschluss von Mehrfachmeldungen unverzichtbar.
Auch die ersten drei Ziffern der Postleitzahl (3) spielen im Zusammenhang mit dem Erkennen von Mehrfachmeldungen sowie bei der regionalen Zuordnung eine große Rolle. Tragen Sie bitte die ersten drei Ziffern der fünfstelligen Postleitzahl des Patienten ein oder helfen Sie uns durch das Eintragen der PLZ des einsendenden Arztes oder der Beratungsstelle, seinen Wohnort möglichst gut eingrenzen zu können. Die PLZ eines ein- sendenden Arztes oder einer Beratungsstelle ist besser als keine PLZ!
Obwohl diese Angaben meistens bereits vom meldepflichtigen Laborarzt ausgefüllt wurden und auf dem Durchschlag schon zu sehen sind, bitten wir Sie ausdrücklich darum, auch die bereits sichtbaren Angaben noch einmal zu über-prüfen bzw. zu ergänzen.
Besonders wichtig ist die Frage nach dem Infektionszeitpunkt (4). Häufig weiß nur der behandelnde Arzt, ob es sich um eine neu entdeckte Infektion handelt oder ob der Patient bereits zu einem früheren Zeitpunkt HIV-positiv getestet wurde. Der meldepflichtige Laborarzt kann diese Einschätzung oft nicht vornehmen. Auch wenn eine fallbezogene Verschlüsselung vorliegt, kann nicht immer eine eventuell vorangegangene Meldung zweifelsfrei zugeordnet werden. Die möglichst genaue Kenntnis der Anzahl von HIV-Neudiagnosen ist für die Beurteilung der HIV-Epidemie in Deutschland ganz besonders wichtig!
Die klinischen Parameter (5), die im nächsten Feld erfragt werden, helfen uns einzuschätzen, in welchem Maße Menschen erst in einem späten Stadium der HIV-Infektion als HIV-positiv erkannt werden. Bitte tragen Sie CD4-Zellzahl und Viruslast zum Zeitpunkt der HIV-Neudiagnose ein. Wenn Sie unsicher sind, in welches klinische Stadium Ihr Patient einzuordnen ist, nennen Sie im Bemerkungsfeld (9) am Ende der Seite die aktuellen Symptome, wir treffen die Zuordnung dann bei der Datenerfassung.
Auch bei der Frage nach dem wahrscheinlichen Infektionsweg/Infektionsrisiko (6) helfen uns Hinweise im Bemerkungsfeld, immer wenn eine klare Zuordnung nicht möglich ist. Sie als der behandelnde Arzt sind durch Ihren Kontakt mit dem Patienten am besten in der Lage, eine Einschätzung vorzunehmen – auch wenn die anamnestischen Angaben manchmal nicht eindeutig sein mögen. Um die Ausbreitung von HIV in verschiedenen Bevölkerungsgruppen richtig einschätzen zu können, ist es insbesondere bei der heterosexuellen Transmission wichtig, ob ein/e HIV-positive/r Partner/in bekannt ist oder ob ein Partner aus einer der Hauptbetroffenengruppen als Infektionsquelle (7) benannt werden kann. Ähnliches gilt bei der Mutter-zu-Kind-Übertragung für das Risiko der Mutter (Risiko des Partners bzw. Risiko der Mutter): Ihre Einschätzung ist besser als keine Angabe!
Angaben zum Land, in dem die HIV-Infektion wahrscheinlich erworben wurde, und zum Herkunftsland (8) sind notwendig, um das Infektionsgeschehen im Inland von im Ausland erworbenen HIV-Infektionen abzugrenzen. Das Herkunftsland ist das Land, in dem sich die betreffende Person Zeit ihres Lebens überwiegend aufgehalten hat. Dies muss nicht mit dem Geburtsland oder der Staatsangehörigkeit übereinstimmen. Auch hier helfen uns Hinweise, beispielsweise zur Region, wenn keine klare Zuordnung (u.a. aufgrund von Verständnisschwierigkeiten) möglich ist.
Bitte wählen Sie geografisch eindeutige Benennungen, Angaben wie folgende sind nur schwer nachzuvollziehen und ziehen unweigerlich eine Rückfrage nach sich.
Bei den nichtnamentlichen HIV-Meldungen sind Nachfragen bei unklaren Angaben nur über die Meldebogennummer möglich. Zu diesem Zweck bewahren Sie bitte den grünen Durchschlagbogen in einem getrennten Order nach Nummern sortiert auf (ggf. versehen mit dem Klarnamen). Die grünen Durchschlagbögen nicht in der Patientenakte ablegen; dort sind sie für Nachfragen – ohne den Namen zu kennen – nicht zugänglich!
Manchmal hilft auch ein kurzer Anruf, um Unklarheiten zu beseitigen. Unsere Telefonnummern 030/18754-3421/3424 stehen oben rechts auf dem Erhebungsbogen.
Bei Fragen stehen Ihnen Katja Schön, Kerstin Schönerstedt-Zastrau und Dr. Lieselotte Voß gerne zur Verfügung!
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Ihr RKI HIV-Team