Interview mit Frau PD Dr. Wicker / Prof. Rabenau, Frankfurt
Die Weichen sind gestellt

Priv.-Doz. Dr. Dr. med.   Sabine Wicker, Arbeitsme- dizinischer Dienst des Universitätsklinikum Frankfurt
Priv.-Doz. Dr. Dr. med.   Sabine Wicker, Arbeitsmedizinischer Dienst des Universitätsklinikum Frankfurt

Prof. Dr. Holger F. Rabenau  Institut für medizinische  Virologie der Universität  Frankfurt
Prof. Dr. Holger F. Rabenau  Institut für medizinische  Virologie der Universität  Frankfurt

Die Empfehlungen der virologischen Fachgesellschaften sind nun schon seit einigen Monaten veröffentlicht. Wie waren die Reaktionen? Allgemein? Arbeitsmediziner?

Sabine Wicker: Die Reaktionen waren überwiegend positiv. Natürlich gab es auch einige, die Kritik an den Empfehlungen geäußert haben. Die Kritikpunkte waren zum Teil diametral verschieden, von „zu lasch“ bis „zu restriktiv“ war alles dabei.

Seitdem die Empfehlungen veröffentlicht wurden, haben mich viele Betriebsärzte aus ganz Deutschland kontaktiert; die meisten waren sehr froh und erleichtert, dass nun endlich Empfehlungen zum Einsatz von HIV-positivem Personal vorliegen.

Viele Betriebsärzte und Arbeitsmediziner sind jedoch mit dem Thema „HIV-positives Personal“ nicht vertraut, und benötigen weiterhin zielgerichtete Informationen und Unterstützung.

Manche sind jedoch auch der Ansicht, dass der Einsatz von HIV-positivem Personal nicht in den invasiven Bereichen der Medizin erfolgen sollte und lehnen es u.U. weitestgehend ab, nach den Empfehlungen zu verfahren.

In der Fachöffentlichkeit wurden die Empfehlungen ja durchwegs begrüßt. Es gab aber auch einige Kritikpunkte. So hat die Deutsche Aids Hilfe bedauert, dass nicht zwischen invasiv tätigen und nicht invasiv tätigen Mitarbeitern unterschieden wurde.

Holger Rabenau: Wie bei den Empfehlungen der DVV zu Hepatitis B und Hepatitis C bezieht sich die Empfehlung auf die im Gesundheitswesen Tätigen. Da wiederholt nicht nur Verunsicherung zum Einsatzbereich HIV-positiver, invasiv tätiger Ärzte bestand, sondern eben auch bezüglich der Tätigkeitsmöglichkeiten von Pflegekräften und anderen Mitarbeitern im Gesundheitswesen, machte es aus Sicht der Kommission Sinn, die Empfehlungen für alle auszusprechen. Auch muss gewährleistet sein, dass sich der Mitarbeiter keiner Eigengefährdung durch eine nosokomiale Infektion aussetzt. Beispielsweise sollte bei signifikanter Reduktion der CD4-Zellzahl kein Einsatz in der Betreuung von Tbc-Erkrankten erfolgen. Dies betrifft sowohl Mitarbeiter die invasiv tätig sind, als auch HIV-positive Beschäftigte, die keine invasiven Tätigkeiten durchführen.

Unsere Empfehlung beschreibt Voraussetzungen für die Tätigkeitsausübung, die sowohl dem Schutz der Patienten als auch dem Schutz der betroffenen Mitarbeiter dienen und wir denken, dass hiervon letztendlich alle profitieren werden.

Die Viruslast des Mitarbeiters spielt ja eine große Rolle. Wie geht man hier praktisch vor? 

Sabine Wicker: In meinen Augen ist die Voraussetzung zum Einsatz von infektiösem Personal – und hier sollte man grundsätzlich nicht zwischen Hepatitis B/C-positivem oder HIV-positivem Personal unterscheiden – dass eine vertrauensvolle Kommunikation zwischen dem Beschäftigten und dem Betriebsarzt besteht. Ich muss als Arbeitsmedizinerin wissen, dass der infektiöse Beschäftigte das tut, was wir vorab in einem gemeinsamen Gespräch vereinbart haben. Dazu gehört natürlich auch, die Kontrolle der Viruslast.

Eine regelmäßige Kontrolle der HI-Viruslast findet im Rahmen der medizinischen Betreuung doch sowieso i.d.R. quartalsweise statt. Davon sollte der Betriebsarzt wissen, um damit sowohl eine Fremd- als auch eine Eigengefährdung ausschließen zu können.

Werden übertragungsträchtige bzw. verletzungsträchtige Tätigkeiten durchgeführt und es kommt zu einer Erhöhung der Viruslast, muss geklärt werden, was die Ursache hierfür ist und wie der Arbeitseinsatz zu gestalten ist. Auch hierzu haben wir in unserer Empfehlung Stellung bezogen.

Warum weichen die deutschen Empfehlungen bei den Handschuhen von den amerikanischen SHEA-Empfehlungen ab?

Holger Rabenau: Doppelte Handschuhe sind eine bewährte Schutzmaßnahme sowohl für den Patienten als auch für den Beschäftigten. Die Empfehlungen der DVV zur Vermeidung der nosokomialen Übertragung von Hepatitis B und Hepatitis C setzen die Verwendung von doppelten Handschuhen seit vielen Jahren voraus. Hierzu gab es eigentlich nie Kritik.

Sabine Wicker: Die SHEA-Empfehlungen sehen ebenso vor, dass für alle sogenannten Kategorie 2 und 3 Tätigkeiten doppelte Handschuhe getragen werden müssen.

Darüber hinaus beschreiben die SHEA-Empfehlungen noch eine ganz Reihe von Maßnahmen, die über die deutsche Empfehlung hinaus gehen. In diesem Kontext seien beispielsweise der Einsatz von infektiösen Studenten bzw. Auszubildenden genannt oder die Verpflichtung des Beschäftigten seinen behandelnden Arzt hinsichtlich der Schweigepflicht bzgl. seiner blutübertragbaren Erkrankung gegenüber der Expertenkommission zu entbinden. Es ist also nicht so, dass unsere Empfehlung generell „schärfer“ ist.

Die besondere Herausforderung unserer interdisziplinären Arbeitsgruppe lag darin, die teilweise unterschiedlichen Interessen der beteiligten Fachrichtungen und Kommissionsmitglieder zu berücksichtigen und ein für alle Disziplinen tragbaren Kompromiss zu finden, der sowohl die Belange des Patientenschutzes als auch das Recht des betroffenen HIV-positiven Beschäftigen auf freie Berufwahl berücksichtigte.

Gerade letzte Woche hat die Deutsche AIDS-Hilfe eine Befragung (1.148 positive stimmen) veröffentlicht, in der rund 20% der Befragten angaben, dass ihnen in den letzten 12 Monaten aufgrund ihrer HIV-Infektion eine medizinische Behandlung verweigert wurde.

Wir denken, dass die Empfehlung ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung zur Vermeidung einer HIV-assoziierten Diskriminierung ist.



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